Beschluss des Verwaltungsgerichtes zum Legitimationsantrag

Diese Woche bekam ich Post vom Verwaltungsgericht. Mein Widerspruch gegen die Abweisung meines Antrages auf Legitimation war bearbeitet worden.

Und der Beschluss des Gerichtes lautet: Die Abweisung wurde zurückgenommen und mein Antrag auf Legitimation wird an das Schulamt zur weiteren Bearbeitung zurückgegeben, da ich die geforderten Nachweise meiner Schwedischkenntnisse vorgelegt habe.

Das war mein erster Kontakt mit dem schwedischen Rechtssystem.

 

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