Nachdem mein erster Antrag abgelehnt wurde, da ich mit meinem Krippenerzieherexamen aus der DDR nicht für die öffentliche Kinderbetreuung in Deutschland zugelassen bin, habe ich versucht, die Anerkennung nachträglich zu erhalten. Voraussetzung dafür wäre, so erfuhr ich vom Berliner Senat, dass ich eine entsprechende Weiterbildung oder 2 Jahre Vollzeit-Berufserfahrung als Erzieher nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nachweisen kann. Auf meine Nachfrage erfuhr ich, dass auch die Tätigkeit in einem anderen EU-Land gelten würde. So schrieb mir meine Chefin einen Arbeitsnachweis, den ich mir übersetzen ließ und dann mit allen Unterlagen beim Berliner Senat einreichte. Nach Überweisung der Gebühren erhielt ich dann die Bestätigung, dass meine Ausbildung und meine Berufserfahrung anerkannt wird und damit einer im Land Berlin staatlich anerkannten Erzieherin entspricht.
Jetzt habe ich einen neuen Antrag beim schwedischen Schulamt eingereicht zusammen mit dem TISUS-Sprachtest-Zertifikat, der Berufsanerkennung und allen Unterlagen, die ich schon beim letzten mal eingereicht hatte.
Und jetzt heißt es wieder warten.